S&H Solartechnik
Ihr Experte für Solaranlagen und Photovoltaik
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Die Schwarz & Hirsch Photovoltaik-Lösungen
S&H Solartechnik ist Ihr Experte für Solaranlagen und Photovoltaik. Wir bieten eine breite Palette von Dienstleistungen, darunter Planung, Installation und Wartung von Solaranlagen. Erfahren Sie mehr über uns und kontaktieren Sie uns, um Ihre Solarprojekte zu realisieren.
Unsere Leistungen im Überblick
Photovoltaikanlagen
Photovoltaikanlagen
Montagesysteme
Montagesysteme
Wartung & Reparatur
Wartung & Reparatur
Energieberatung
Energieberatung
Unser Ziel ist es, Ihnen nachhaltige und effiziente Energie zu einem erschwinglichen Preis zu bieten. Wir verwenden nur hochwertige Komponenten von namhaften Herstellern und setzen auf erprobte Technologien. So stellen wir sicher, dass Sie lange Freude an Ihrer Photovoltaikanlage haben werden.

Mit unseren Photovoltaikanlagen können Sie Strom aus Sonnenenergie gewinnen und unabhängig von steigenden Strompreisen werden. Unsere Montagesysteme sind stabil und sicher und werden individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst. Wir übernehmen auch die Wartung und Reparatur Ihrer Anlage, um eine optimale Leistung zu garantieren.
Unser erfahrenes Team steht Ihnen auch für Energieberatung zur Verfügung.
Wir helfen Ihnen bei der Auswahl der besten Lösung für Ihre Bedürfnisse und beraten Sie auch über Fördermöglichkeiten und Finanzierungsmöglichkeiten.

Warum Schwarz & Hirsch Wählen?
Wir sind erfahrene Experten auf dem Gebiet der Photovoltaik
Wir installieren nur hochwertige Komponenten von namhaften Herstellern
Von uns bekommen Sie maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Energiebedürfnisse
Bei uns erhalten Sie eine Energieberatung durch erfahrene Experten
Unser zuverlässiger Service auch nach der Installation
Jetzt ohne Mehrwertsteuer
vom 0% merhwertSteuersatz profitieren
Ab dem 01. Januar 2023 ist beim Kauf von PV-Anlagen und auch neuen Anlagenkomponenten keine Umsatzsteuer mehr fällig, sofern diese in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden.
Ebenfalls gilt ab diesem Jahr, dass die Umsatzsteuer für die Einspeisung von Solarstrom aus Anlagen von Wohngebäuden entfällt. Das gilt allerdings nur dann, wenn der Betreiber auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet.
